Tätigkeiten
Standeskommission der FMH

Standeskommission der FMH

Die Standeskommission (SK) der FMH ist ein von den Statuten vorgesehenes Organ der FMH und fungiert als Beschwerdeinstanz gegen standesrechtliche Entscheide. Bei den Gesamterneuerungswahlen im Herbst 2020 wurden die Präsidentin und die vier Vizepräsidenten von den Delegierten der Ärztekammer wiedergewählt.

Erstinstanzlich sind die Standeskommissionen der kantonalen Ärztegesellschaften und des VSAO für die Bearbeitung von Anzeigen oder Beschwerden sowie für Entscheide über allfällige Verstösse gegen die Standesordnung zuständig. Wollen die Parteien den in erster Instanz getroffenen Entscheid anfechten, können sie bei der SK FMH Beschwerde einreichen. Im Jahresverlauf 2020 hat die SK FMH 24 Verfahren bearbeitet, davon 11 neue Beschwerden. 11 dieser Verfahren konnten während des Jahres erledigt werden, 13 waren am 31. Dezember 2020 noch hängig. Grundsätzlich hat die Gesundheitslage die Statistiken nicht wesentlich beeinflusst. Es ist jedoch zu beachten, dass mehrere kantonale Kommissionen im Frühjahr gar nicht oder nur selten tagen konnten und dass bei der SK FMH im letzten Quartal 2020 zahlreiche Beschwerden eingegangen sind. Verschiedene Sitzungen, darunter der jährliche Erfahrungsaustausch zwischen den Mitgliedern der Standeskommissionen sowie der Ombuds-, Schlichtungs- und Mediationsdienste, sind in das neue Jahr verschoben worden.

Für die Administration und das juristische Sekretariat der SK FMH ist der Dienst Einsprachekommissionen und Standesverfahren zuständig. Dieser Dienst ist dem Generalsekretariat der FMH angegliedert. Er begleitet auch die Projekte zur Änderung der Standesordnung und ihrer Anhänge und berät die ärztlichen Organisationen, die Mitglieder der FMH und die Öffentlichkeit zu Fragen im Zusammenhang mit dem ärztlichen Standesrecht. Im Jahr 2020 hat eine Arbeitsgruppe mit der Überarbeitung der Anhänge 2 und 3 der Standesordnung begonnen, deren zentrale Themen – die Werbung und die Medientätigkeit von Ärztinnen und Ärzten – in der Ärzteschaft und in den Standeskommissionen zahlreiche Fragen aufwerfen. Bevor die Ärztekammer einen möglichen Entscheid fällt, wird dieses Revisionsprojekt während des Jahres 2021 in die Vernehmlassung geschickt. Unter den Änderungen an der Standesordnung der FMH ist auch die Einführung eines neuen Art. 50 zu erwähnen, mit welchem der Bogen zum neuen Label «Responsible Practice FMH» geschlagen werden kann, das im Laufe des Jahres 2021 in Kraft tritt.

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